Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Formular online ausfüllen" klicken, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden.

Sie können den ausgefüllten Antrag danach herunterladen und unterschrieben mit der Post verschicken. 

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Druckversion herunterladen" klicken, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag sofort auszudrucken und diesen handschriftlich auszufüllen. Die Druckversion besteht aus 10 Seiten.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe während des Besuchs einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder)

Persönliche Verhältnisse des Vaters

Persönliche Verhältnisse der Mutter

Persönliche Verhältnisse des zu fördernden Kindes

Angaben zur Krankenversicherung

Wenn das Kind keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist die Beantwortung folgender Fragen für die Prüfung des Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe zwingend erforderlich:

Wenn das Kind kein EU-Bürger ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor, soweit vorhanden:

Pflegeeltern

Anschrift

JaNein
eines Unfalls
eines Impfschadens
schuldhaften Verhaltens Dritter
eines Fehlers des Arztes / der Hebamme (Geburts-/Medizinschaden)

Hinweis: Für die häusliche Einsparung für die Verpflegung (Mittagessen) wird in diesem Fall ein reduzierter Kostenbeitrag in Höhe von monatlich 12,75 €, anstatt in Höhe von 33,00 € von den Eltern gefordert.

Einverständniserklärung

 

Es besteht Einverständnis, dass die Kindertageseinrichtung dort vorliegende ärztliche Unterlagen, pädagogische und therapeutische Stellungnahmen, Klinikberichte oder sonstige medizinische Unterlagen dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe zur Verfügung stellt.

 

Es besteht Einverständnis, dass die Kindertageseinrichtung dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe auf Anforderung Entwicklungsberichte übersendet.

 

Vorstehende Angaben habe/n ich/wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir wegen wissentlich falscher Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann/können und zu Unrecht erlangte Leistungen erstattet werden müssen.

 

Die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Antrag erfolgt nach § 67 a Abs. 2 Satz 1 SozialgesetzbuchZehntes Buch (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach § 67 b Abs. 1 SGB X.

Erläuterungen zu beiden Leistungstypen (Umfang der Leistung)

 

 

Entgelt basierend auf 50 Fachdienststunden

 

Mit diesem Entgelt werden der Kindertageseinrichtung mindestens 50 Fachdienststunden jährlich und eine Erhöhung der Personalausstattung finanziert. Als Fachdienst können z. B. Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sonderpädagogen oder Psychologen tätig werden. Aufgaben des Fachdienstes sind insbesondere die Förderplanung, die Koordination von Förderangeboten, die individuelle Begleitung und Förderung des Kindes im Kindergartenalltag, die Koordination der Kooperation mit anderen Institutionen, wie z. B. interdisziplinären Frühförderstellen und die Beratung der Eltern sowie des pädagogischen Personals in der Einrichtung.

 

Diese Leistung ist für Kinder vorgesehen, die auf Grund ihrer (drohenden) Behinderung deutliche Teilhabeeinschränkungen haben und eine individuelle Förderung in der Kindertageseinrichtung benötigen.

 

Wenn Sie für Ihr Kind diese Leistung beantragen möchten, bitten wir um Übersendung aller vorhandenen ärztlichen und pädagogischen Unterlagen (Befundberichte von Ärzten/Kliniken, Arztbriefe, Therapeutische Berichte, etc.) sowie des „Untersuchungshefts“ in Kopie. Bitte senden Sie uns, wenn vorhanden, auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und des dazugehörigen Bescheides zu. Sofern bei Ihrem Kind ein Pflegegrad festgestellt wurde, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Feststellungsbescheides der Pflegekasse und des MDK-Gutachtens.

 

Darüber hinaus fordert der Bezirk Mittelfranken direkt bei der Kindertageseinrichtung einen Bericht an, in welchem der Entwicklungsstand und die Bedarfe des Kindes sowie die Förderziele und Maßnahmen näher beschrieben werden.

 

 

Entgelt basierend auf 10 Fachdienststunden

 

Mit diesem Entgelt werden der Kindertageseinrichtung mindestens 10 Fachdienststunden jährlich und eine Erhöhung der Personalausstattung finanziert. Im Vergleich zum Entgelt basierend auf 50 Fachdienststunden handelt es sich allerdings um eine geringere Erhöhung der Personalausstattung. Die Aufgaben des Fachdienstes sind bei beiden Leistungstypen grundsätzlich identisch. Durch den geringeren Umfang der Fachdiensteinheiten liegt der Schwerpunkt der Aufgaben jedoch überwiegend bei der Beratung, Planung und Koordination.

 

Diese Leistung ist für Kinder vorgesehen, die auf Grund ihrer (drohenden) Behinderung nur geringfügige Teilhabeeinschränkungen haben.

 

Wenn Sie für Ihr Kind diese Leistung beantragen möchten, bitten wir um Übersendung aller vorhandenen ärztlichen und pädagogischen Unterlagen (Befundberichte von Ärzten/Kliniken, Arztbriefe, Therapeutische Berichte, etc.) sowie des „Untersuchungshefts“ in Kopie. Sollten Ihnen keine der o. g. Unterlagen vorliegen oder die eingereichten Unterlagen für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen einen Vordruck zukommen lassen, welcher vom Kinderarzt auszufüllen ist. Die Kosten hierfür trägt der Bezirk Mittelfranken. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wird gemeinsam mit dem Vordruck übersandt.

 

Im Vergleich zur Beantragung des Entgeltes basierend auf 50 Fachdienststunden, wird hier zur Beurteilung der Leistungsgewährung vorab kein Bericht der Kindertageseinrichtung benötigt.

 

 

 

Wenn Sie weitere Fragen haben oder nähere Erläuterungen zum Umfang der Leistung oder zum anspruchsberechtigten Personenkreis wünschen, können Sie sich gern beim Bezirk Mittelfranken beraten lassen.

 

Telefonzentrale: 0981/4664-0 Anschrift: Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat - Arbeitsbereich 26 -, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach E-Mail: Arbeitsbereich26@bezirk-mittelfranken.de

Bitte klicken Sie auch bei der Variante "Formular online ausfüllen" auf den Button "senden". Weitere Informationen erhalten Sie auf der nächsten Seite. 

Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Verantwortlicher

 

Bezirk Mittelfranken

Danziger Str. 5, 91522 Ansbach

Telefon: 0981/4664-0, Email: sozialreferat@bezirk-mittelfranken.de

 

 

Datenschutzbeauftragte

 

Datenschutzbeauftragte

Danziger Str. 5, 91522 Ansbach

Telefon: 0981-4664 0, Email: datenschutz@bezirk-mittelfranken.de

 

 

Verarbeitungstätigkeit, Zweck und Rechtsgrundlage

Der Bezirk Mittelfranken verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch oder dessen besonderen Teilen (§ 68 SGB I). Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. SGB X sowie auf spezialgesetzliche Regelungen wie das SGB IX und XII. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist durch den Bezirk Mittelfranken zulässig, sofern die Daten für die Erfüllung anderer Aufgaben nach den Sozialgesetzbüchern erforderlich sind (§ 67c Abs. 2 SGB X). Auch Sozialdaten Verstorbener können nach § 35 Abs. 5 SGB I verarbeitet werden.

 

Datenkategorien

Insbesondere folgende Datenkategorien werden durch den Bezirk Mittelfranken verarbeitet:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift
  • Familienstand und Staatsangehörigkeit
  • Renten-/Sozialversicherungsnummer sowie Bankverbindung
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Daten der Bedarfe der Unterkunft und Heizung
  • Ggfls. Stellungnahmen des amtsärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes, Arztberichte, Gutachten oder Befundberichte von Fachärzten/Kliniken, oder Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

 

Erhebung von Daten

Sofern Sie nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann der Bezirk Mittelfranken u. a. auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben

  • bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Leistungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. Unterhaltspflichtige) nach § 117 SGB XII,
  • bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Jobcenter, Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung, Pflegeversicherung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z.B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht,
  • im Rahmen von Amtshilfeersuchen bei Amtsgerichten u.a. zur Feststellung von Eigentumsverhältnissen (z.B. Grundbuchauszüge) oder bei den Gutachterausschüssen zur Verkehrswertermittlung von Grundbesitz,
  • bei anderen Sozialleistungsträgern und Stellen zur Durchführung von Erstattungsansprüchen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und
  • beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

 

Ihre Angaben im Sozialhilfeantrag sind mit entsprechenden Nachweisen zu belegen. Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck und Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

 

Datenübermittlung an Dritte

Ihre Daten können vom Bezirk Mittelfranken im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung gem. §§ 67d ff. SGB X an Dritte übermittelt werden, z. B. an andere Sozialleistungsträger i.S.d. § 35 SGB I, Gerichte, Strafverfolgungsbehörden, Haftpflichtversicherungen sowie entsprechende Stellen in anderen EU-Ländern. Die Daten werden auch für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 ff. SGB XII, § 41 SGB IX).

 

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland zu übermitteln.

 

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Abwicklung der Leistungsansprüche sowie möglicher Erstattungs- und Regressansprüche erforderlich ist. Im Falle einer offenen Forderung des Bezirks Mittelfranken (Rückforderung, Erstattungsbescheid, Darlehen), werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.

 

 

Betroffenenrechte

 

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch den Bezirk Mittelfranken jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Bezirk Mittelfranken. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch den Bezirk Mittelfranken durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind gem. § 60 Abs. 1 SGB I verpflichtet, alle für die Sozialleistungen erheblichen Tatsachen anzugeben und der Erteilung von Auskünften Dritter (z.B. Behörden, Ärzte, Krankenhäuser, Banken) zuzustimmen, wenn die notwendigen Daten nicht selbst beigebracht werden können. Bei fehlender Mitwirkung kann ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 SGB I).