Erläuterungen zu beiden Leistungstypen (Umfang der Leistung)
Entgelt basierend auf 50 Fachdienststunden
Mit diesem Entgelt werden der Kindertageseinrichtung mindestens 50 Fachdienststunden jährlich und eine Erhöhung der Personalausstattung finanziert. Als Fachdienst können z. B. Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Sonderpädagogen oder Psychologen tätig werden. Aufgaben des Fachdienstes sind insbesondere die Förderplanung, die Koordination von Förderangeboten, die individuelle Begleitung und Förderung des Kindes im Kindergartenalltag, die Koordination der Kooperation mit anderen Institutionen, wie z. B. interdisziplinären Frühförderstellen und die Beratung der Eltern sowie des pädagogischen Personals in der Einrichtung.
Diese Leistung ist für Kinder vorgesehen, die auf Grund ihrer (drohenden) Behinderung deutliche Teilhabeeinschränkungen haben und eine individuelle Förderung in der Kindertageseinrichtung benötigen.
Wenn Sie für Ihr Kind diese Leistung beantragen möchten, bitten wir um Übersendung aller vorhandenen ärztlichen und pädagogischen Unterlagen (Befundberichte von Ärzten/Kliniken, Arztbriefe, Therapeutische Berichte, etc.) sowie des „Untersuchungshefts“ in Kopie. Bitte senden Sie uns, wenn vorhanden, auch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises und des dazugehörigen Bescheides zu. Sofern bei Ihrem Kind ein Pflegegrad festgestellt wurde, bitten wir um Übersendung einer Kopie des Feststellungsbescheides der Pflegekasse und des MDK-Gutachtens.
Darüber hinaus fordert der Bezirk Mittelfranken direkt bei der Kindertageseinrichtung einen Bericht an, in welchem der Entwicklungsstand und die Bedarfe des Kindes sowie die Förderziele und Maßnahmen näher beschrieben werden.
Entgelt basierend auf 10 Fachdienststunden
Mit diesem Entgelt werden der Kindertageseinrichtung mindestens 10 Fachdienststunden jährlich und eine Erhöhung der Personalausstattung finanziert. Im Vergleich zum Entgelt basierend auf 50 Fachdienststunden handelt es sich allerdings um eine geringere Erhöhung der Personalausstattung. Die Aufgaben des Fachdienstes sind bei beiden Leistungstypen grundsätzlich identisch. Durch den geringeren Umfang der Fachdiensteinheiten liegt der Schwerpunkt der Aufgaben jedoch überwiegend bei der Beratung, Planung und Koordination.
Diese Leistung ist für Kinder vorgesehen, die auf Grund ihrer (drohenden) Behinderung nur geringfügige Teilhabeeinschränkungen haben.
Wenn Sie für Ihr Kind diese Leistung beantragen möchten, bitten wir um Übersendung aller vorhandenen ärztlichen und pädagogischen Unterlagen (Befundberichte von Ärzten/Kliniken, Arztbriefe, Therapeutische Berichte, etc.) sowie des „Untersuchungshefts“ in Kopie. Sollten Ihnen keine der o. g. Unterlagen vorliegen oder die eingereichten Unterlagen für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihnen einen Vordruck zukommen lassen, welcher vom Kinderarzt auszufüllen ist. Die Kosten hierfür trägt der Bezirk Mittelfranken. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wird gemeinsam mit dem Vordruck übersandt.
Im Vergleich zur Beantragung des Entgeltes basierend auf 50 Fachdienststunden, wird hier zur Beurteilung der Leistungsgewährung vorab kein Bericht der Kindertageseinrichtung benötigt.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder nähere Erläuterungen zum Umfang der Leistung oder zum anspruchsberechtigten Personenkreis wünschen, können Sie sich gern beim Bezirk Mittelfranken beraten lassen.
Telefonzentrale: 0981/4664-0 Anschrift: Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat - Arbeitsbereich 26 -, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach E-Mail: Arbeitsbereich26@bezirk-mittelfranken.de