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Sie können den ausgefüllten Antrag danach herunterladen und unterschrieben mit der Post verschicken.

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Druckversion herunterladen" klicken, haben Sie die Möglichkeit, den Antrag sofort auszudrucken und diesen handschriftlich auszufüllen.

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Antrag Blindenhilfe nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)

Hinweise zum Antrag Blindenhilfe nach dem Neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII)

 

Um sachgerecht über Ihren Anspruch aus Blindenhilfe entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie und zum Teil auch Ihre Haushaltsangehörigen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, das Formular sorgfältig auszufüllen.

 

Bitte beachten Sie die Erläuterungen. 

 

Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung in diesem Verfahren ergibt sich aus § 60 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I). Sofern Sie dieser Obliegenheit nicht nachkommen, kann die beantragte Sozialleistung ganz oder teilweise wegen fehlender Mitwirkung versagt werden.

 

Allgemeines: Die Leistungen der Blindenhilfe werden nach den Regelungen des § 72 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.

 

Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.

 

Nach dem Bay. Blindengeldgesetz wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken - Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg ein Blindengeld in Höhe von 85 % der Blindenhilfe gewährt. Damit ergibt sich nach den Bestimmungen des SGB XII ein Anspruch auf Blindenhilfe für den Differenzbetrag (Aufstockungsbetrag), soweit sozialhilferechtliche Bedürftigkeit vorliegt.

 

Anspruchsvoraussetzungen sind daher insbesondere Volljährigkeit der nachfragenden Person und Bezug von Blindengeld nach dem Bay. Blindengeldgesetz.

 

Allerdings stehen Leistungen der Blindenhilfe nur dann zu, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, und auch Vermögen nicht einzusetzen ist.

 

Leben Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft zusammen, so wird auch das Einkommen und Vermögen des bzw. der Anderen berücksichtigt.

 

Neben dem Einsatz von Einkommen und Vermögen durch den Antragssteller und seines Ehegatten, Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft ist bei der Bewilligung von Blindenhilfe nach dem § 72 SGB XII auch zu prüfen, inwieweit die Unterhaltspflichtigen (Eltern, Kinder, getrennt lebende bzw. geschiedene Ehegatten oder getrennt lebende bzw. ausgetragene Lebenspartner) zur Zahlung eines Unterhaltsbeitrages aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet sind.

 

Der Antrag enthält viele leistungsrelevante Fragen, die für die Bearbeitung erforderlich sind. Durch sorgfältiges Ausfüllen vermeiden Sie Nachfragen und damit zeitliche Nachteile. 

 

1. Angaben zu den persönlichen Verhältnissen

1. Person (Antragsteller/in)

Anschrift

Persönliche Verhältnisse des Ehegatten/ Lebenspartners (auch wenn verstorben, geschieden oder getrennt lebend) 

Anschrift

2. Sonstige Angaben

3. Kranken- /Pflegeversicherung

(Bitte Nachweise beifügen, bei privater Versicherung unbedingt Leistungsumfang darlegen!)

4. Monatliche Kosten der Unterkunft

Angaben zur privaten Unterkunft

Enthalten die oben genannten Beträge:

Haus- /Wohungseigentum

Soweit Sie Haus-/Wohnungseigentum selbst bewohnen, ist eine Aufstellung über die Kosten und Belastungen vorzulegen und nachzuweisen!

5. Unterhalt 

5.1 Unterhaltsansprüche 

Angaben zum Unterhaltspflichtigen:

5.2 Verwandtenunterhalt

(zb. für Eltern, Großeltern, leibliche Kinder, Pflege-, Adoptiv-, Stiefkinder)

5.2.1 Personen, mit denen der/die Antragsteller(-in) in Haushaltsgemeinschaft leben

Angaben zur unterhaltenden Person

5.2.2 Angehörige außerhalb der Haushaltsgemeinschaft

Angaben zur unterhaltenden Person

6. Einkommen

(Bitte ggf. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate beifügen!) z.B. Steuerbescheid, Rentenbescheid, Kindergeldbescheid, Gehaltsbescheinigung für 12 Monate

1. Person (Antragsteller/in)

Einkommen aus (Mehrnennungen möglich):

2. Person Ehegatte/Lebenspartner

Bitte geben Sie im Folgenden das Einkommen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners an. 

Einkommen aus (Mehrnennungen möglich):

7. Vom Einkommen evtl. absetzbare Beträge 

(Bitte Nachweise beifügen!)

1. Person (Antragsteller/in)

Absetzbare Beträge:

2. Person Ehegatte/Lebenspartner

Bitte geben Sie im Folgenden vom Einkommen Ihres Ehegatten oder Lebenspartners evtl. absetzbare Beträge an.

Absetzbare Beträge:

8. Vermögen

(z.B. Spar- und Girokonten) und sonstiges Vermögen (Bitte Nachweise beifügen!)

1. Person (Antragsteller/in)

Art des Vermögens

2. Person Ehegatte/Lebenspartner

Art des Vermögens

9. Vermögensübertragung

1. Person (Antragsteller/in)

2. Person Ehegatte/Lebenspartner

10. Ermittlung eines eventuell kostenerstattungspflichtigen Trägers / Schadenersatzpflichtigen

11. Aktuelle Bankverbindung

Bankverbindung

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